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Prüfungsinhalte im ersten Examen

Nach § 5a Absatz 2 DriG gehören zu den Pflichtfächern Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts. Die weiteren Inhalte bestimmen die Bundesländer in ihren Ausbildungsgesetzen (und teilweise Ausbildungsordnungen). Dabei findet ihr in den jeweiligen Gesetzen zumeist eine detaillierte Aufzählung der Prüfungsinhalte, gegliedert nach den Rechtsgebieten für die staatliche Pflichtfachprüfung.

So zählt zum Beispiel das Hessische Juristenausbildungsgesetz (kurz: JAG) in dessen § 7 alle Pflichtfächer auf. Unter anderem nennt es als Pflichtfach aus dem Bürgerlichen Recht: der Allgemeine Teil des Schuldrechts, den Besonderen Teil des Schuldrechts (inklusive Aufzählungen der einzelnen Vertragsarten, die abgeprüft werden können), das Sachenrecht (inklusive Aufzählungen), das Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht (alle mit detaillierten Aufzählungen des Prüfungsstoffes). Dies setzt sich dann mit der weiteren Aufzählung der Prüfungsstoffe aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht fort. Manche Ausbildungsgesetze und -ordnungen zählen in Strafrecht sogar die einzelnen Paragraphen des Strafgesetzbuches auf, die Prüfungsstoff sind. An einigen Universitäten kann es auch vorkommen, dass neben den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, auch Europarecht geprüft wird (beispielsweise die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die eine Zivilrechtsklausur weniger und dafür eine Europarechtsklausur hat).

Die Prüfungsinhalte sollten jedoch zumindest nach einem bisher erfolgreich absolvierten Studium keine großen Überraschungen mehr parat halten.

Auch wenn der Umfang der möglichen Prüfungsthemen euch enorm vorkommen mag, so solltet ihr jedoch trotz allem nicht vergessen, dass niemand alles wissen kann. Ihr solltet euch vor allem durch den Prüfungsumfang nicht entmutigen lassen. Die aufgezählten Themen können nie alle in einer Kampagne geprüft werden.

Um euch einen kurzen Überblick zu geben, sollen hier grob die wichtigsten Themengebiete der einzelnen Rechtsgebiete aufgezählt werden, die in der staatlichen Pflichtfachprüfung verlangt werden:

Aus dem Öffentlichen Recht solltet ihr beherrschen:

  • Grundrechte, einschließlich der prozessualen Seite
  • Staatsorganisationsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Besonderes Verwaltungsrecht
    • Baurecht
    • Polizeirecht
    • Kommunalrecht
    • Versammlungsrecht
  • Europarecht bzw. europarechtliche Züge

Aus dem Strafrecht solltet ihr wissen:

  • Strafrecht – Allgemeiner Teil
  • Strafrecht – Besonderer Teil
    • Vermögensdelikte
      • dabei immer gern geprüft: Betrug, Raub/ räuberische Erpressung, Diebstahl
    • Nicht-Vermögensdelikte
      • dabei immer gern geprüft: Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Urkundsdelikte

Aus dem Zivilrecht solltet ihr können:

  • BGB AT
  • Allgemeines Schuldrecht
  • Schuldrecht BT
    • Kaufrecht, Mietrecht, Werkrecht
  • Sachenrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Bereicherungsrecht
  • Deliktsrecht

Nebengebiete und Prozessrecht werden hier nicht weiter ausgeführt.

Zur genauen Bestimmung des Prüfungsstoffes solltet ihr euch in euren Ausbildungsgesetzen und-ordnungen informieren, da dort häufig sehr detailliert beschrieben steht, was ihr können müsst.